Wahlarzt


WICHTIG: Als Wahlarzt kann ich leider keine neuen Patienten aufnehmen.
 

Honorar und Verrechnung

Die Verrechnung meines Honorars der Ordination erfolgt direkt mit Ihnen.

Als Patient haben Sie das Recht auf Rückerstattung eines Teilbetrages je nach Leistung durch Ihre Kasse. Sollten Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, kann der Restbetrag je nach abgeschlossenem Vertrag übernommen werden. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung.

Für den Besuch bei mir ist weder eine Überweisung vom Hausarzt noch die E-Card nötig. Für notwendige Diagnose- bzw. Heilverfahren wie beispielsweise

  • bildgebende Diagnostik
  • Physiotherapie oder Ergotherapie
  • Schienen oder ruhigstellende Verbände sowie
  • medikamentöse Therapien

erhalten Sie von mir, wie Sie es auch von Ihrem Hausarzt gewohnt sind, entsprechende Überweisungen, Rezepte und Heilbehelfsscheine, für die Sie nur die übliche Rezeptgebühr bzw. den Selbstbehalt bezahlen.

 

Gutachter / Sachverständiger

Im Rahmen meiner Tätigkeit als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Unfallchirurgie und Chirurgie erstelle ich Gutachten unter anderem bei Unfallfolgen und Schmerzensgeldfragen. Auftraggeber dafür sind Gerichte (z.B. in Linz und Wels), Ärzteschiedsstellen, Rechtsanwälte, die Oö. Patienten- und Pflegevertretung sowie verschiedene Versicherungen.

Die Untersuchungen für die Gutachten erfolgen in meiner Ordination in Linz. Bei Notwendigkeit kann auch eine bildgebende Diagnostik in den nahegelegenen radiologischen Instituten durchgeführt werden. Etwaige weitere Fachgutachten (z.B. aus dem neurologischen, HNO-, Kiefer- oder Augenfachgebiet) werden in der Regel direkt von mir beauftragt.

Die zu untersuchenden Patienten erhalten frühzeitig einen Brief mit einem Terminvorschlag von mir. Der Termin kann gegebenenfalls telefonisch verschoben werden.